ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III PLUS KANN BEANTRAGT WERDEN

Überbrückungshilfe III Plus und Restart-Prämie


Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. weist darauf hin, dass seit dem 23. Juli 2021 Anträge für die Überbrückungshilfe III Plus (ÜH III Plus) gestellt werden können. Erweitert wurde diese Hilfe um die Restart-Prämie, mit der höhere Zuschüsse zu den Personalkosten beantragt werden können. Dank dieser erweiterten Corona-Hilfe können auch Unternehmen, die ihre Mitarbeiter beispielsweise aus der Kurzarbeit zurückholen, finanziell gefördert werden. Hiermit sollen Insolvenzen und Unternehmensschließungen abgewendet werden und das erneute Hochfahren von Betrieben gefördert werden. Weiterhin gelten auch Einzelunternehmer, die beispielsweise mit einem eigenen Taxi ein Unternehmen gegründet haben, als antragsberechtigt.

Für wen gilt die ÜH III Plus


Umfassende Unterstützung erhalten weiterhin alle die Unternehmen, die von Corona bedingten Einschränkungen und Schließungen auch im 3. Quartal stark betroffen sind. Die ÜH III Plus und die Neustarthilfe Plus wurden durch die Bundesregierung bis zum 30. September 2021 verlängert. Zusätzlich zu den bewährten Förderbedingungen wurde die Restart-Prämie eingeführt, die Personalkosten höher bezuschusst.

Bei Corona bedingten Umsatzeinbußen von mindestens 30 % kann ein Antrag auf diese Corona-Hilfe gestellt werden. Zusätzlich zu den Personalkostenpauschalen können Betriebe, die ihre Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückgeholt haben oder neue Mitarbeiter eingestellt haben, die Restart-Prämie zu den steigenden Personalkosten als Personalkostenhilfe beantragen.

Betrieben, die aufgrund der Corona-Pandemie zahlungsunfähig geworden sind und vor der Schließung stehen, wird es erleichtert, eine Insolvenz abzuwehren. Durch gezielte Stabilisierungs- und Rekrutierungsmaßnahmen sollen Betriebe in der Insolvenzabwehr mit der Übernahme von Gerichtskosten von bis zu 20.000 € pro Monat unterstützt werden.

Was für den Antrag auf ÜH III Plus benötigt wird


Als natürliche Person mit Umsätzen aus freiberuflicher und/oder gewerblicher Tätigkeit kann entweder ein Eigenantrag gestellt werden oder ein prüfender Dritter (Steuerberater) stellt diesen im Namen des Unternehmens. Ein Direktantrag kann direkt über ein Onlinetool gestellt werden, wobei das Elster-Programm hier die Identifizierung vornimmt. Eine Antragstellung über prüfende Dritte beinhaltet eine Überprüfung der Antragsvoraussetzungen, wobei die Kosten hierfür bezuschusst werden.

Da das Hilfeprogramm eine Laufzeit von Juli bis September hat, ist eine einmalige Beantragung bis zum 31. Oktober 2021 möglich.

Für den Antrag werden Angaben zu Name und Sitz des Betriebes, die Steuernummer, die Branche und das zuständige Finanzamt erfragt. Bei den wird das Umsatzjahr 2019 berücksichtigt, Summe der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 und der Umsatz des 3. Quartals 2021 oder der geschätzte Jahresumsatz aus 2021.

Zudem wird eine Erklärung und Versicherung verlangt, die bestätigt, dass die ÜH III nicht bereits durch Dritte (Genossenschaft oder Kapitalgesellschaft) beantragt wurde.

Alle Angaben müssen durch geeignete Unterlagen belegt werden, die mindestens 10 Jahre zur etwaigen nachfolgenden Überprüfung aufbewahrt werden.

Die Bewilligungsstellen der Länder bearbeiten und bewilligen die online gestellten Anträge nach digitaler Prüfung beschleunigt und zeitnah.