Taxitarif: Verlässlich und flexibler

Seit dem 01. August gilt eine neue Novelle des PBefG, das Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts. Diese wurde in den Taxiverkehr implementiert, um eine verlässliche und zuverlässige Nutzung von Taxis zu gewährleisten. Gerade in der heutigen Zeit, in der immer mehr auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz gesetzt wird, gewinnt das Taxi als Teil des ÖPNV vermehrt an Bedeutung. Allerdings bedeutet das auch, dass die entsprechenden Preise beständig und verlässlich bleiben müssen, da der Kunde sich darauf verlassen muss, die Kosten tragen zu können wenn ein Personentransport benötigt wird. Dementsprechend gilt zwar der behördlich festgelegte Taxitarif, doch können nun auch Taxibeförderungen zu bestimmten Festpreisen durchgeführt werden. Ebenso wurde die Nutzung eines Tarifkorridors mit Mindest- sowie Höchstpreis ermöglicht. Auch in Bezug auf eine entsprechende Versicherung für das eigene Taxi können die neuen Gesetzgebungen eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Insgesamt stehen Taxiunternehmen und Kommunen also nun 4 Varianten zur Verfügung:

1. Der behördlich festgelegte Tarif für eine Taxifahrt wird verwendet.
2. Zusätzliche Festpreise können zum Beispiel für stets wiederholte Fahrtstrecken festgelegt werden.
3. Für vorbestellte Fahrten kann bereits im Voraus ein Festpreis vereinbart werden.
4. Der Festpreis darf sich innerhalb eines bestimmten Tarifkorridors bewegen, es besteht die Möglichkeit der algorithmischen Berechnung.

Wer entscheidet über die Festpreise?

Die Entscheidung über die Kosten obliegen nach wie vor den Kommunen sowie den entsprechenden Genehmigungsbehörden. Ein Preisvergleich zeigt zwar, dass Schwankungen bestehen, doch beziehen sich diese lediglich auf die durch den Preiskorridor genehmigten Mindest- sowie Höchstpreise.

Für Kommunen oder Genehmigungsbehörden stellen die oben genannten Optionen 2 bis 4 die entsprechenden Möglichkeiten dar, die in Anspruch genommen werden können, aber nicht müssen. Der Grundsatz der Freiwilligkeit findet hier also Anwendung. Sollte kein Festpreis zu entsprechenden Konditionen festgelegt werden, so gilt nach wie vor der Punkt 1, also der behördlich festgelegte Taxitarif. Allerdings bedeutet das nicht, dass die Preise für ein Taxi stets gleich sind. Andere Tarife können zum Beispiel am Wochenende oder in der Nacht gelten. Ebenso gilt der behördlich festgelegte Tarif für eine Fahrt, wenn der Fahrgast das Taxi von der Straße gewunken hat, oder selbst am Halteplatz eingestiegen ist.

Sollte die entsprechende Behörde einen Tarifkorridor genehmigen, wird zwischen den Preisgrenzen zwar eine gewisse Flexibilität gewährt, doch müssen in der Taxitarifverordnung zwingend ein Mindestpreis sowie ein Höchstpreis definiert sein. Außerhalb dieser Bereiche dürfen dann keine Preise mehr festgelegt werden, mit Ausnahme des standardmäßigen Grundentgelts. Zur Berechnung der Kosten darf ein Algorithmus genutzt werden, der sich unter anderem aus der Strecke und verschiedenen, flexiblen Zeitkomponenten zusammensetzt. Festpreise, die sich innerhalb des Tarifkorridors bewegen, dürfen allerdings nur bei (vor)bestellten Fahrten Verwendung finden.

Der Leitfaden zur PBefG-Novelle

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. stellte aus gegebenem Anlass vor kurzem seinen Leitfaden zum Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts bzw. der entsprechenden PBefG-Novelle vor, der im Prinzip eine praktische Bedienungsanleitung für Behörden und Kommunen darstellt, die sich mit dem neuen Gesetzesentwurf konfrontiert sehen. Dieser Leitfaden trägt den Titel „Das PBefG in der Verwaltungspraxis“ und enthält spezielle Fragen sowie die entsprechenden, umfassenden Antworten, die sich auf die Verwendung und Verwaltung in Bezug auf die neue PBefG-Novelle beziehen. Der Geschäftsführer des BVTM, Michael Oppermann, veröffentlichte erst kürzlich beispielhaft Fragen, die im Leitfaden enthalten sind: Fällt das Anpassen der Tarifordnung in den Aufgabenbereich der Genehmigungsbehörde? Auf welche Art und Weise wird der Festpreis berechnet?

Oppermann versicherte, dass auf viele noch offene Fragen entsprechende Antworten gefunden und veröffentlicht würden. Natürlich könne man nicht direkt alle Fragen voll und ganz beantworten. Das liege allerdings daran, dass die Novelle noch sehr frisch sei und sich dementsprechend die wichtigsten Fragen erst noch herauskristallisieren würden. Im Laufe der Zeit würden dann wahrscheinlich Gerichte die Beantwortung so mancher noch offenen Fragen übernehmen.

Grundsätzlich besitzt das Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts die Absicht, den Taxiverkehr flexibler und vor allem attraktiver zu gestalten. Der ÖPNV soll gefördert und die Inanspruchnahme eines Taxiservices stärker mit einbezogen werden. Neben den Regelungen in Bezug auf die Tarifverträge wird eine Kooperation mit anderen Teilnehmern des ÖPNV erleichtert, um zum Beispiel schwer zugängliche Strecken zu befahren. Auch Strecken, die in absehbarer Zeit über keinerlei Busverbindungen verfügen werden, können durch einen angemessen geregelten Taxiverkehr befahren werden. Auf diese Art und Weise sollen zum einen die Nachhaltigkeit gewährleistet und zum anderen der Klimaschutz gefördert werden. So könne sich die private Nutzung eines KFZ reduzieren bzw. auf den ÖPNV und somit auch Taxis verschieben. Sind verlässliche Informationen in Bezug auf die Kosten vorhanden, kann der Kunde sich bereits vorher durch einen Preisvergleich im Internet ein Bild des entsprechenden Tarifkorridors oder der Festpreise machen. Durch den Preisvergleich können Kosten geplant und der Taxiservice effektiv genutzt werden, was letztendlich das Hauptziel des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts bleibt.