Taxi Haftpflichtversicherung - Tipps und Empfehlungen

Gerade für Neueinsteiger im Taxigewerbe kann der Versicherungsdschungel extrem verwirrend sein. Was braucht man tatsächlich, was ist überflüssig? Da ist die Rede vom Schutzbrief, von Betriebshaftpflichtversicherungen für Taxiunternehmer und Taxi-Genossenschaften, Unfall-, Beraubungs- und Transport-Versicherungen und natürlich auch von der Fahrzeugversicherung selbst, in Form einer Taxi-Haftpflichtversicherung, einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Deshalb unsere Tipps und Empfehlungen:

Taxi Haftpflichtversicherung

Auch wenn viele der hier aufgeführten Versicherungen mit Sicherheit ihre Berechtigung haben, gibt es eine Versicherung, die absolute Pflicht ist: die Haftpflichtversicherung. In Deutschland ist die Haftpflicht für jedes Kraftfahrzeug vorgeschrieben. Ohne Haftpflichtversicherung können Sie weder Auto noch Taxi zulassen. Ebenso wie die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Taxi-Haftpflicht Schäden ab, die Sie mit Ihrem Taxi anderen Menschen und deren Fahrzeugen zufügen. Falls Sie einen Unfall verursachen, bezahlt die Versicherung Ihren Unfallgegnern unter anderem die Reparatur des Fahrzeugs bzw. die Wiederbeschaffung bei einem Totalschaden. Doch auch eventuelle Abschleppkosten und die Kosten eines notwendigen Mietwagens werden übernommen. Und sogar den Rechtsanwalt des Unfallgegners zahlt Ihre Haftpflichtversicherung. Haben Sie mit Ihrem Taxi Schäden an Gebäuden verursacht, werden auch deren Reparaturkosten übernommen. Falls bei dem von Ihnen verursachten Unfall Menschen verletzt wurden – auch Kunden – bezahlt Ihre Taxi-Haftpflicht die Heilkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und falls nötig eine lebenslange Rente.

Allerdings zahlt die Taxi-Haftpflichtversicherung nicht unbegrenzt, sondern nur bis zu einem bestimmten Betrag. Dieser Betrag wird als Deckungssumme bezeichnet. Gesetzlich gilt für den Deckungsbeitrag ein Minimum: Die gesetzliche Mindestdeckungssumme in der Kfz-Haftpflicht beträgt für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,12 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro. Diese Versicherungssummen erscheinen auf den ersten Blick recht hoch. Doch insbesondere wenn mehrere Personen durch einen Unfall verletzt werden, kann die Höchstgrenze schnell ausgereizt sein. Deshalb bieten die meisten Versicherer auch Verträge mit höheren Deckungssummen an.

Wichtig zu wissen: Für Schäden am eigenen Taxi kommt die Haftpflicht nicht auf. Wenn Sie solche Schäden versichert haben möchten, benötigen Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Und auch für die Haftpflicht gibt es eine Ausnahme: Wurde der Schaden an Personen oder Fremdfahrzeugen vorsätzlich verursacht, muss die Versicherung nicht zahlen. Falls Sie mit Ihrem Taxi auch ins Ausland fahren, sollten Sie wissen, ob und in welchen Gebieten Ihre Taxi-Haftpflichtversicherung gilt.

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