Mindestlohn in der Taxibranche: Fluch oder Segen?

Am 1. Januar 2015 wurde für die rund 200.000 angestellten Taxifahrer in Deutschland der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Diese Regelung verunsicherte die Taxibranche. Manch ein Taxiunternehmen sah sich mitunter sogar in seiner Existenz bedroht. Auch die Taxigenossenschaft beäugt die Einführung des Mindestlohns kritisch. Der deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) prognostizierte die Reduktion des Fahrzeugbestands und die Abschaffung von rund 50.000 Arbeitsplätzen. Das wäre jeder vierte Arbeitsplatz!

Erste Mindestlohnerhöhung für Taxifahrer

Nun hat das Bundeskabinett eine erste Mindestlohn-Erhöhung beschlossen. Am 1. Januar 2017 gilt ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn von brutto 8,84 Euro pro Stunde. Notwendig wurde dieser Schritt, da laut dem Statistischen Bundesamt die Tariflöhne gestiegen sind.
Das könnte bedeuten, dass die Kosten für Taxifahrten erheblich steigen und so viele Kunden verloren gehen. Um das Dilemma zu umgehen, werden die Taxler nach zwei Modellen bezahlt: Arbeitszeit gibt 8,50 Euro, Arbeitsbereitschaft bringt weniger. Laut dem Bundesarbeitsgericht (BAG) gilt Arbeitsbereitschaft als Arbeitszeit und ist zu vergüten. Die Höhe regelt jedoch der Arbeitsvertrag.

Doch in Südbaden sind die Auswirkungen des Mindestlohns bereits deutlich spürbar. Durch die mit dem Mindestlohn verbundene Pflicht-Dokumentationen von Arbeits- und Bereitschaftszeiten sind die Personalkosten um bis zu 20 Prozent gestiegen. Denn diese Dokumentation hat zu kürzeren Schichtzeiten geführt und wegen der Betriebspflicht mussten viele Betriebe ihr Vergütungssystem umorganisieren und umstellen.

Insgesamt ist die Einführung des Mindestlohns eher als Fluch denn als Segen zu betrachten. Taxiunternehmen werden an anderen Stellen als dem Lohn sparen müssen, um ihr Geschäft rentabel zu halten. Eine Stellschraube ist die Taxiversicherung. Ein stimmiges Versicherungskonzept ohne Zuviel und ohne Zuwenig erhalten Taxiunternehmen von der FVO Versicherungsmakler GmbH & Co KG – erreichbar unter www.taxiversicherungen-deutschland.de. Das unabhängige Versicherungsmaklerunternehmen hat sich auf Taxi-Versicherungen spezialisiert und arbeitet mit allen führenden deutschen Versicherungsgesellschaften zusammen. Durch speziell ausgehandelte Rahmenverträge erhalten Kunden Sonderkonditionen und erzielen somit optimale Lösungen aus Preis und Leistung.