Krankenfahrten in Nordrhein- Westfalen: Taxi-Landesverband erreicht bessere Tarife

Krankenfahrten und Krankentransporte fungieren als wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeit von Taxifahrern. Sie unterscheiden sich – aufgrund der Umstände – von herkömmlichen Taxifahrten. Die Konditionen für diese speziellen Fahrten fielen nicht zur vollsten Zufriedenheit der Taxifahrer aus. Im Zuge dessen hat die Delegiertenversammlung des Verbandes für den privaten Straßenpersonenverkehr in Nordrhein-Westfalen VSPV e V. den Taxi-Unternehmern die Möglichkeit gegeben, mit den zuständigen Krankenkassen, neue und verbesserte Verträge abzuschließen. Personen, die aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr alleine in ein Krankenhaus oder zum Arzt fahren können, brauchen einen Krankentransport. Ärzte stellen dafür eine Verordnung aus. Diese nennt sich Transport- oder Krankenschein. Für die Kosten kommen die Krankenkassen auf.

In welchen Fällen können Patienten einen Krankentransport beanspruchen?

Wer eine medizinische Betreuung benötigt, braucht ebenso eine Krankenfahrt. Um Krankentransporte handelt es sich, wenn ein Patient ins Krankenhaus und anschließend nach Hause muss – oder andersherum. Entlassungsfahrten fallen genauso in die Kategorie der Krankenfahrten. Darüber hinaus fallen Fahrten von sowie zu einer medizinischen Einrichtung in die Rubrik der Krankentransporte: ambulante Operationen, Fahrten zu medizinischen Versorgungs- und Dialysezentren. Allerdings unterscheiden sich Krankentransporte von Krankenfahrten. Denn bei der Letzteren ist eine medizinische Fachkraft während der Fahrt anwesend. Krankentransporte und –Fahrten eignen sich insbesondere dann für Patienten und Pflegebedürftige, die keine Angehörigen haben, die sie unterstützen können.

Gutachten verhelfen zu besseren Tarifen für Krankenfahrten mit dem Taxi

Seit dem 1. Juni 2023 hat die Delegiertenversammlung des Verbandes für den privaten Straßenverkehr in Nordrhein-Westfalen VSPV e. V. beschlossen, dass der Verband das Recht hat, bessere Bedingungen für Krankenfahrten und Transporte abzuschließen. Die Laufzeit beginnt am 1. Oktober 2023 und beträgt zunächst 27 Monate. Was bedeutet das im Hinblick auf die Vergütungswerte? Für diese erfolgt eine Erhöhung um bis zu 16 Prozent. Pünktlich zum 1. Juli 2024 folgen weitere Erhöhungen um bis zu 3,8 Prozent. Damit ist jedoch an diesem Datum nicht Schluss, denn zum 1. März 2025 erfolgt eine weitere Steigerung in Höhe von 3,7 Prozent. Mithilfe der geänderten Bedingungen hat der Verband sein Ziel verwirklicht. Er kommt nun auf die Werte, die ein renommiertes Gutachterbüro namens Linne und Krause ermittelt hat. Darüber hinaus haben sich die Beteiligten über einen westfalenweiten Vertrag für Fahrten mit einem Behinderten-Transportwagen geeinigt. Lediglich der Verband für Ersatzkassen (VdEK) ist ausgeschert, da er weiteren Gesprächsbedarf hat. Allerdings hat die Delegiertenversammlung sowohl den Vorstand als auch die Geschäftsführung dazu ermächtigt, sämtliche Mittel samt einer rechtmäßigen Kündigung im Zuge des Rahmenvertrags mit dem VdEK zu beschließen, damit der Dachverband ebenso zu einer Vertragsunterzeichnung bewegt wird.




Dieses Gutachten von Linne und Krause hat der VSPV sowie die Fachvereinigung des Personenverkehrs Nordrhein Taxi Mietwagen e. V. bereits im September des Jahres 2022 in Auftrag gegeben. Weshalb leitete der Verband diesen Schritt ein? Die Einleitung erfolgte aufgrund einer festgestellten Indifferenz, denn die aktuellen Sondervereinbarungen lagen deutlich unterhalb der Kostenanstiegsgrenze, welche die Unternehmen für Taxi und Mietwagen tragen müssen. Steht die Vorgehensweise in einem Einklang mit den vorgeschriebenen Empfehlungen? Gisela Spitzelei ist als Abrechnungsexpertin des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) tätig. Dabei ist sie mit den Bedingungen der gewerblichen Versicherung sowie der Taxi- Versicherung vertraut. Sie betont, dass Taxifahrten in Abhängigkeit von der Vergütungsvereinbarung einer Sondergenehmigung nach § 51 PBefG bedürfen. Infolgedessen sind Vergütungsverträge auf Landesebene eine sinnvolle Option. Bei Rahmenverträgen sieht es jedoch anders aus. Das liegt daran, dass diese Vereinbarungen enthalten, die festhalten, zu welchen Zeitpunkten, Voraussetzungen und auf welche Art eine Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse stattfinden kann. Da in diesem Fall die Bundesgesetze eine zentrale Rolle spielen, lohnt es sich, über einen einheitlichen Rahmenvertrag mit bundesweiter Gültigkeit nachzudenken.

Taxifahrer sollten zudem über die wichtigen Details in Bezug auf den Krankentransport informiert werden. Denn der BVTM liefert seinen Mitgliedern wichtige Anhaltspunkte zu teils komplizierten Änderungen. Das gilt insbesondere für Krankenkassen-Fahrten, die nicht auf den ausstellenden Arzt oder auf das Krankenhaus zurückzuführen oder dorthin durchzuführen sind, nur dann im Vorfeld übernommen werden sollten, wenn als Behandlungsort ausdrücklich, das abweichende Behandlungsziel genannt ist. Das gilt auch in dem Fall, wenn dort die notwendige Behandlung mit dem Behandlungsgrund zusammenhängt.

Krankenfahrten erfordern eine individuelle Anpassung an die Fahrgastbedürfnisse

Krankenfahrten bedürfen zudem einer Anpassung an die Fahrgastbedürfnisse. Taxifahrer passen diese an die unterschiedlichen Fahrten von der Abholung bis zur Rückkehr an. Denn bei diesen speziellen Fahrten handelt es sich nicht nur um einen Transport. Es geht um die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen, die über mobile Einschränkungen verfügen. Taxifahrer tragen zu einer verbesserten Mobilität bei. Denn sie sorgen dafür, dass Patienten zuverlässig und pünktlich ihre Termine wahrnehmen können.